Besucher
![]() | Heute | 29 |
![]() | Gestern | 39 |
![]() | diese Woche | 29 |
![]() | dieser Monat | 865 |
![]() | Gesamt | 70705 |
Bagatellschäden
Bei Bagatellschäden, d. h. Schäden bis zu einer Schadenhöhe von ca. 800,-- Euro, gibt es eine Reihe von Urteilen, die dem Anspruchsteller nicht das Recht zubilligen, bei den sogenannten Kleinschäden einen Gutachter einzuschalten.