Gutachter Zentrale Hamburg

Autounfall, was tun?

Ein Autounfall kann jedem passieren und ist immer ärgerlich.

 

Was ist zu tun?- Bleiben Sie immer kühl und ruhig, ärgern bringt nichts. Was passiert, ist schon passiert. Jetzt ist es wichtig keine weiteren Fehler zu machen.

 

  • Vergessen Sie nicht die Unfallstelle abzusichern!
  • Im Notfall rufen Sie gleich den Notarzt und die Polizei.
  • Notieren Sie aufmerksam den Unfallhergang, die Daten von beteiligten Fahrzeugen, Fahrern und Versicherungen. Ein Formular (Verkehrsunfallbericht) dafür kann man von dieser Webseite downloaden und ausdrucken. Ein ausländisches Fahrzeug muss unbedingt die „grüne Karte" haben, dessen Kopie verkürzt die Unfallverfahrenszeit.
  • Ein Unfall muss bei der Versicherung des Unfallverursachers angemeldet werden.

 

Bei Haftpflichtschaden (kein Kaskoschaden):

 

Bleiben die Schadenskosten unter 800,- Euro, akzeptieren die Versicherungen die Rechnungsbeträge für die Reparatur ohne Gutachten.

 

Gehen die Schadenskosten über 800,- Euro, benötigen Sie einen Sachverständigen.

 

Sie haben die freie Wahl eines Sachverständigen. Ein unabhängiger Sachverständiger steht nicht unter Vertrag mit Versicherungen, Werkstätten u.s.w.

 

Also, stehe ich immer für Sie zur Verfügung.- Fragen – kostet nichts. Auf die gründliche und kostenlose telefonische Beratung bei mir fallen nur normale Telefongebühren an.

 

  • Ich komme schnell zu Ihrem beschädigten Fahrzeug auch am Samstag und Sonntag.
  • Ein komplettes Gutachten wird von mir innerhalb von 24 Stunden per Audatex - Programm erstellt und auf Ihren Namen, sowie an die Versicherung abgeschickt.

 

Die Versicherung des Unfallverursachers übernimmt die Reparaturkosten, Leihwagenkosten, Gutachtenkosten u.s.w. des Geschädigten. Wollen Sie einen Gebrauchtwagen kaufen, helfe ich Ihnen auch. Ich überprüfe den ausgewählten Gebrauchten auf Vorschäden, sonstige Schäden, die Sie vielleicht übersehen würden.

 

Ich berate Sie gerne über Betriebskosten, Kfz-Steuern, Preisverluste u.s.w

 

Kaskoschäden

 

Bei Kaskoschäden besichtige ich Ihr Fahrzeug nach Absprache und Zusage Ihrer Versicherung.

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bdsr

 

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